ABSCHNITT 5: Brandbekämpfung
5.1. Löschmittel
Geeignete Löschmittel: Vorzugsweise: alkoholresistenter Schaum. Sprühwasser. Löschpulver Kohlendioxid.
Ungeeignete Löschmittel: Ein fester Wasserstrahl ist als Löschmittel unwirksam.
5.2. Besondere Gefahren, die vom Stoff oder Gemisch ausgehen
Brandgefahr: UNMITTELBARE BRANDGEFAHR. Leicht entzündlich. Gas/Dampf ist mit Luft innerhalb der Explosionsgrenzen entzündlich. MITTELBARE BRANDGEFAHR. Kann durch Funken entzündet werden.
Explosionsgefahr: UNMITTELBARE EXPLOSIONSGEFAHR. Gas/Dampf ist mit Luft innerhalb der Explosionsgrenzen explosiv. MITTELBARE EXPLOSIONSGEFAHR. Kann durch Funken entzündet werden. Reaktionen mit Explosionsgefahr: siehe „Reaktionsgefahr“.
Reaktivität: Bei Erwärmung: Freisetzung von giftigen/ätzenden/brennbaren Gasen/Dämpfen (Formaldehyd). Bei Verbrennung: CO und CO2 werden gebildet. Heftige bis explosive Reaktion mit (einigen) Metallpulvern und mit (starken) Oxidationsmitteln. Heftige exotherme Reaktion mit (einigen) Säuren und mit (einigen) Halogenverbindungen.
5.3. Hinweise für Feuerwehrleute
Anweisungen zur Brandbekämpfung: Behälter/Fässer mit Wassersprühstrahl kühlen bzw. in Sicherheit bringen. Die Ladung darf nicht bewegt werden, wenn sie Hitze ausgesetzt ist. Das toxische Löschwasser ist zu berücksichtigen. Das Wasser muss mäßig verwendet werden und, wenn möglich, aufgefangen oder eingedämmt werden.
Schutz bei der Brandbekämpfung: Der Brandbereich darf nicht ohne geeignete Schutzausrüstung, einschließlich Atemschutz, betreten werden.
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