ABSCHNITT 7: Handhabung und Lagerung

7.1. Vorkehrungen für eine sichere Handhabung

Vorkehrungen für eine sichere Handhabung: Die gesetzlichen Bestimmungen beachten. Kontaminierte Kleidung sofort ausziehen. Kontaminierte Kleidung säubern. Ungereinigte leere Behälter wie volle Behälter behandeln. Die Anlage vor dem Gebrauch gründlich reinigen/trocknen. Abfall nicht in den Abfluss geben. Keine Druckluft zum Abpumpen verwenden. Funken- und explosionssichere Geräte und Beleuchtung verwenden. Vorkehrungen gegen elektrostatische Aufladungen treffen. Von offenem Feuer/Hitze fernhalten. Von Zündquellen/Funken fernhalten. Strenge Hygienemaßnahmen beachten. Behälter dicht verschlossen halten. Konzentration in der Luft regelmäßig messen. Unter Abzusghaube/Belüftung arbeiten.

Hygienemaßnahmen: Bei Gebrauch des Produkts nicht essen, trinken oder rauchen. Hände und weitere exponierte Stellen mit milder Seife und Wasser waschen, bevor gegessen, getrunken oder geraucht wird und der Arbeitsplatz verlassen wird. Kontaminierte Kleidung vor dem erneuten Tragen gründlich waschen.

7.2. Bestimmungen für die sichere Lagerung, einschließlich möglicher Inkompatibilitäten

Inkompatible Produkte: Starke Oxidationsmittel, starke Basen, starke Säuren, Säureanhydride, saure Chloride.

Inkompatible Materialien: Direktes Sonnenlicht, Wärmequellen, Zündquellen

Wärme- und Zündquellen: SUBSTANZ FERNHALTEN VON: Wärmequellen, Zündquellen

Verbot der gemischten Lagerung: SUBSTANZ FERNHALTEN VON: brennbaren Materialien, Oxidationsmitteln, (starken) Säuren,(starken) Basen, Halogenen, Aminen, Wasser/Feuchtigkeit

Lagerungsbereich: Bei Zimmertemperatur lagern. Direkte Sonneneinstrahlung vermeiden. Trocken lagern. Behälter an einem gut belüfteten Ort aufbewahren. Feuerfester Lagerraum. Verschlossen halten. Wanne zum Auffangen von verschütteten Flüssigkeiten aufstellen. Den Behälter erden. Unbefugte Personen haben keinen Zutritt. Oberirdisch. Die gesetzlichen Bestimmungen beachten.

Besondere Vorschriften für die Verpackung: BESONDERE ANFORDERUNGEN: verschlossen, trocken, sauber, korrekt etikettiert, den gesetzlichen Anforderungen entsprechend. Zerbrechliche Verpackungen in festen Behältern sichern.

Verpackungsmaterialien: GEEIGNETES MATERIAL: Stahl, Edelstahl, Eisen, Glas. NICHT GEEIGNETES MATERIAL: Blei, Aluminium, Zink, Polyethylen, PVC.

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Lies ABSCHNITT 8: Expositionskontrolle/Personenschutz